Cyber-Schutz

Der Allianz Cyber-Schutz bietet nicht nur Versicherungsschutz bei Cyber-Attacken, sondern auch wenn die Daten verlorengehen.

Drei gute Gründe für den Allianz Cyber-Schutz

  • Es gibt keine hunderprozentige Sicherheit: Die Anzahl der Cyber-Angriffe nimmt stetig zu, genauso wie die Professionalisierung der Angreifer. Selbst die modernsten Sicherheitsvorkehrungen stellen keine Garantie dar, Hackerangriffe unbeschadet zu überstehen.
  • Betriebsunterbrechungen können für Unternehmen existenzbedrohend sein: Nicht nur Online-Shops, sondern beispielsweise auch Buchhaltung, Produktionssteuerung und Lagerlogistik sind zunehmend an das Internet angebunden und bieten ein Einfallstor für Angreifer. Ein Ausfall dieser Systeme kann zu beträchtlichem finanziellen Schaden führen.

  • Strengere gesetzliche Regelungen zum Datenschutz: Die Datenschutzgrundverordnung, welche mit Mai 2018 anwendbar wird, sieht verschärfte Regeln zum Datenschutz vor. Um das Risiko für den Betrieb tragbar zu machen, werden einerseits ein kräftiges finanzielles Backup und andererseits auf derartige Behördenverfahren spezialisierte Rechtsanwälte benötigt.

Downloads zum Allianz-Cyber-Schutz

Prospekt Allianz Cyber-Schutz
Rechtliche Hinweise
Wichtige Hinweise

 

Nutzen des Allianz Cyber-Schutzes

Haftpflichtansprüche

Versichert sind:

  • Schadenersatzansprüche wegen einer Datenschutz oder einer Vertraulichkeitsverletzung
  • Schadenersatzansprüche wegen unzureichender Netzwerksicherheit
  • Schadenersatzansprüche wegen rechtswidriger digitaler Kommunikation (Marken- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht)
  • Vertragsstrafe wegen Verletzung von Payment Card Industry Sicherheitsstandards
Betriebsunterbrechung & Wiederherstellungsaufwand

Im Rahmen der Versicherungssumme sind versichert die Betriebsunterbrechung bis max. 3 Monate durch die teilweise oder komplette Nichtverfügbarkeit des Computersystems aufgrund

  • eines Cyber-Angriffs oder
  • der Verfügung einer Datenschutzbehörde oder
  • der Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung eines Versicherten aufgrund einer Datenschutz- oder Vertraulichkeitsverletzung,

sowie der notwendige Wiederherstellungsaufwand.

Datenschutzverfahren

Der Versicherungsfall tritt mit dem erstmaligen Zugang einer schriftlichen Anzeige zur Einleitung des behördlichen Verfahrens ein. Es besteht Versicherungsschutz bei behördlichen Datenschutzverfahren für die Abwehrkosten, wenn ein Straf-, Verwaltungsstrafverfahren oder sonstiges behördliches Verfahren wegen einer Datenschutz- oder einer Vertraulichkeitsverletzung eingeleitet wird.

Krisenmanagement
  • Forensische Dienstleistung
    Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme für Forensische Dienstleistungen, um im Falle eines – durch tatsächliche Anhaltspunkte – begründeten Verdachts, dass eine Datenschutz- oder Vertraulichkeitsverletzung oder ein Cyber-Angriff zu einem Schaden führen könnte, feststellen zu lassen, ob und in welchem Ausmaß eines der vorher genannten Ereignisse eingetreten ist und was die Ursache für den Eintritt war und welches die geeigneten Maßnahmen zur Schadenminderung sind.
    Es werden in einem solchen Fall die angemessenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen eines externen IT-Beraters ersetzt.
  • Krisenkommunikation
    Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme für Krisenkommunikation im Fall einer Datenschutz- oder Vertraulichkeitsverletzung, eines Cyber-Angriffs, der fehlerhaften Bedienung des Computersystems, des Vorwurfs durch Medien einer Datenschutz- oder Vertraulichkeitsverletzung zur Abwehr oder zur Minderung eines Schadens für das Ansehen.
    In einem solchen Fall werden die angemessenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen eines externen Beraters ersetzt.
  • notwendige Informationen
    Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme für notwendige Informationskosten, die dem Versicherungsnehmer aufgrund einer behaupteten, tatsächlichen oder vermuteten Datenschutzverletzung oder einer behaupteten, tatsächlichen oder vermuteten Vertraulichkeitsverletzung entstehen. Informationskosten sind die notwendigen und angemessenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen für externe Beratung, welche dadurch entstehen, dass
    • Daten auf dem Computersystem einer versicherten Gesellschaft ermittelt und gesichert werden;
    • der Versicherungsnehmer sich über seine Rechtspflichten zur Anzeige der Datenschutzverletzung oder Vertraulichkeitsverletzung gegenüber Datenschutzbehörden oder Dritten beraten lässt;
    • der Versicherungsnehmer entsprechend seiner Rechtspflichten Anzeigen der Datenschutzverletzung oder Vertraulichkeitsverletzung gegenüber den maßgeblichen Datenschutzbehörden oder Dritten vornimmt.

Aus der Praxis:

Schadenfälle, bei welchen der Allianz Cyber-Schutz sinnvoll ist

Onlinevertrieb & Datenschutzverfahren

Herr B. leitet ein Outdoor-Geschäft mit einem eigenen Online-Shop, der rund 100.000 Kunden zählt. Als sein Kreditkartenunternehmen ihn auf Ungereimtheiten hinweist und eine Prüfung des Vorfalls verlangt, merkt Herr B., dass er das Opfer von Hackern geworden ist.

Daraufhin kündigen die Behörden ein Datenschutzverfahren an. Herr B. muss den Onlinevertrieb vorerst einstellen. In Summe ein Schaden von € 150.000,–.

Produktionsbetrieb & Zerstörung der Daten

Frau D. ist Geschäftsführerin eines Produktionsbetriebes. Nach einer Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten ist ein Mitarbeiter so erbost, dass er das Unternehmen schädigen will. Er bleibt nach Dienstschluss heimlich im Betrieb, verschafft sich unberechtigten Zugang zu Daten für einen aktuellen Produktionsvorgang und zerstört diese. Am nächsten Tag steht nicht nur die eigene Produktion still, auch die Kunden des Unternehmens können nicht weiterarbeiten und machen ihren Produktionsausfall geltend. In Summe ein Schaden von € 2.000.000,–.

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